IM ZEITALTER DER DIGITALEN GEFAHR

Wodurch wird der Versicherungsschutz einer Cyberversicherung ausgelöst?

  • Es muss eine Informationssicherheitsverletzung drohen oder eingetreten sein.
  • Die Ursache der Informationssicherheitsverletzung muss einem vorher bestimmten Kreis zuzuordnen sein.
  • Eine Informationssicherheitsverletzung liegt dann vor, wenn (mindestens) einer der drei Grundwerte der Informationssicherheit verletzt ist. Die Grundwerte der Informationssicherheit sind:
    • Vertraulichkeit(sverletzung)
      – Absichtliche Zugänglichmachung vertraulicher Daten
      – „Datendiebstahl“
    • Integrität(sverletzung)
      – Manipulation / Veränderung von Daten (z.B. durch Verschlüsselungssoftware)
    • Verfügbarkeit(sverletzung)
      – DDos-Attacken
      – DNS-Attacken


Neben den klassischen Versicherungen entsprechenden Bestandteilen:

  • Kostenversicherung (Forensik-, Rechtsberatungs-, Benachrichtigungskosten),
  • Haftpflichtversicherung und
  • Eigenschadenversicherung (Datenwiederherstellungs- und Betriebsunterbrechungsversicherung)

wird die Cyberversicherung insbesondere über ihre Krisenreaktionsfunktion definiert.
Hierdurch ergibt sich für den Versicherungsnehmer die Besonderheit, dass der Versicherungsschutz bereits im Moment der (vermuteten) Cybergefahr abgerufen werden kann.

 

Ziel der Cyberversicherung ist es dem Unternehmen zu helfen zeitnah in die Normalität zurückzukehren.

 

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